Ein Meilenstein für die Verbraucher

Ein Meilenstein für die Verbraucher

Ein neues fast unaussprechliches Wort birgt eine Menge Vorteile für die Verbraucher: Ab November sieht ein neues Gesetz das so genannte Musterfeststellungsverfahren vor, das heißt mehrere Betroffene können zusammen mit bestimmten Verbänden Klage einreichen.

Extra-Tipp sprach darüber mit dem Leiter der Mönchengladbacher Verbraucherberatung, Sebastian Dreyer.

Extra-Tipp: Konnten die Verbraucher bei uns nicht auch schon vorher gemeinsam klagen?

Sebastian Dreyer: Nein, die Sammelklage, wie sie jetzt möglich und zum Beispiel auch in den USA üblich ist, gab es bisher in Deutschland nicht. Ein Meilenstein im Verbraucherschutz.

Was haben die Verbraucher davon?

Das Musterfeststellungsverfahren soll den Verbrauchern einfacher zu ihrem Recht verhelfen, ohne dass sie viel Geld investieren müssen.

Wie funktioniert das Musterfeststellungsverfahren?

Es stellt etwas Unrechtmäßiges fest, zum Beispiel unerlaubte Preiserhöhungen oder auch die Schummelsoftware in Dieselfahrzeugen. Die Betroffenen klagen allerdings nicht selbst, sondern das tun bestimmte Verbände für sie, zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Mindestens 50 Betroffene müssen sich vorab gemeldet haben.

Welche anderen Verbände dürfen noch klagen?

Klageberechtigt sind solche Verbände, wie zum Beispiel der ADAC oder der Mieterschutz, die keine Gewinne erwirtschaften. Das ist auch der Unterschied zum amerikanischen Recht, dort arbeiten unter anderem gewerbliche Anwälte gegen Erfolgshonorar.

Was passiert ganz konkret?

Ein Verband reicht Klage ein. Dann prüft das Gericht ob die Musterfeststellungsklage zulässig ist, und dann können sich Betroffene anschließen.

Woher wissen die Betroffenen, was sie tun müssen?

Es empfiehlt sich, in den Medien so ein Thema genau zu verfolgen. Wenn die Klage zugelassen ist, können sich die Betroffenen in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Sobald die Klage zugelassen ist, wird auch die Verjährungsfrist geblockt. Das ist auch der Grund, warum das neue Gesetz so schnell durch den Bundestag geboxt wurde: Die Verjährungsfristen im Dieselskandal laufen ab.

Wie geht es dann weiter?

Entweder kommt es im Prozess schon vor einem Urteil zu einem Vergleich, weil das beklagte Unternehmen einknickt. Dann haben alle im Klageregister Eingetragenen einen Anspruch auf die ausgehandelte Entschädigung. Oder der Richter spricht ein Urteil, dann müssen die Betroffenen ihren speziellen Fall noch einmal vor Gericht bringen, was dann aber sehr viel einfacher ist. Die Kläger müssen dann ja nicht mehr selbst Beweise und Zeugen benennen. In beiden Fällen gibt es eine Bindungswirkung für die Verbraucher.

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Was raten Sie den Verbrauchern als ersten Schritt?

Ich empfehle auf jeden Fall eine Beratung, ob die Teilnahme an so einer Sammelklage im Einzelnen sinnvoll ist. Betroffene, die selbst schon einmal geklagt haben, können zum Beispiel nicht noch einmal an einer Sammelklage teilnehmen. In der Verbraucherberatung kostet so eine Rechtsberatung zum Beispiel nur 30 Euro.

Gibt es bereits ein Thema das vor Gericht geht?

Ja, in Sachen Dieselskandal zieht die Verbraucherberatung gegen VW vor Gericht.

Und es gibt bestimmt auch schon weitere Themen...

Unerlaubte Preiserhöhungen bei Telefon- und Stromanbietern könnte ich mir vorstellen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Gespräch führte Ulrike Mooz

(Report Anzeigenblatt)