Extra-Verbraucher-Tipp Versicherungen kündigen

Extra-Verbraucher-Tipp Versicherungen kündigen

Im Anna-Ladener-Haus, Familienbildungsstätte Mönchengladbach (FBS), gibt es in Kooperation mit der Verbraucherberatung eine Reihe von Angeboten zum Thema Haushaltsfinanzen. Regelmäßig bieten die Mitarbeiterinnen der FBS Sprechstunden an, in denen kostenfrei beraten wird.

Angelika Oberländer von der Familienbildungsstätte gibt im Extra-Tipp fachlichen Rat.

Alle Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Zu unterscheiden sind ordentliche und außerordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung wird der Versicherungsvertrag zum Ablauf gekündigt. Die Kündigung muss nicht begründet werden und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dies betrifft Beitragserhöhungen ohne Verbesserung der Versicherungsleistungen. Aber auch bei unverändertem Beitrag, aber reduziertem Versicherungsschutz ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Ausgenommen sind allerdings vertragsmäßige dynamische Anpassungen oder gesetzliche Erhöhungen der Versicherungssteuern.

Bei Kfz-Versicherungen gelten meist knappere Kündigungsfristen. Wer sein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen möchte hat in der Regel einen Monat Zeit, die Versicherung zu wechseln und bei einem neuen, günstigeren Anbieter zu versichern.

Nach einem Schadensfall können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer außerordentlich kündigen. Kündigt der Versicherte mit sofortiger Wirkung, muss er nur den Teil der Prämie entrichten, der auf den Versicherungszeitraum entfällt. Kündigt der Versicherer wird die Kündigung einen Monat nach Zugang beim Versicherten wirksam und die Beitragsprämien der Restlaufzeit müssen auf das Konto des Vertragsnehmers fließen.

Grundsätzlich sollten Versicherte immer dafür sorgen, dass ihre Kündigung nachweisbar bei der Versicherung ankommt. In welcher Form die Kündigung erfolgen muss, steht in den Vertragsbedingungen.

Die nächste Budgetberatung ist am Mittwoch, 28. November, von 17 bis 18 Uhr.

(Report Anzeigenblatt)