Hundesteuer für 2018 fällig

Hundesteuer für 2018 fällig

Rund 13 500 Hundehalter erhalten ab morgen vom städtischen Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben den Hundesteuerbescheid für 2018.

Die Hundesteuer beträgt unverändert jährlich 138 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, kostet die Steuer je Hund 165,60 Euro, bei drei oder mehr Hunden 207 Euro je Hund. Für das Halten sogenannter Kampfhunde müssen erheblich höhere Beträge gezahlt werden.

Die Hundesteuer wird am 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Steuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, braucht der Hundehalter nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin.

Soweit Hundehalter der Stadtverwaltung ab Anfang Dezember 2017 Änderungen mitgeteilt haben, konnten diese nicht mehr im Jahresbescheid 2018 berücksichtigt werden. Es folgt aber bis Ende Januar automatisch ein Änderungsbescheid. Gleiches gilt für Neuanmeldungen. Sie werden in den nächsten Wochen abgearbeitet.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks nur mit der blauen Steuermarke umherlaufen dürfen. Alle Fragen zur Hundesteuer beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben. Info unter 02161/25 52 23 9 oder steuern@ moenchengladbach.de.

(Report Anzeigenblatt)