In Gladbach bleibt man entspannt

In Gladbach bleibt man entspannt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Städte können Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen, wenn die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Ob sie Fahrverbote einführen, entscheiden die örtlichen Behörden selbst, dafür ist keine bundesweit einheitliche Regelung erforderlich. Die Leipziger Richter verwiesen aber gleichzeitig auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und forderten Übergangsfristen sowie die phasenweise Einführung der Fahrverbote.

Zudem müsse es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben — allerdings keine finanzielle Ausgleichspflicht. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.

Mönchengladbachs Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners lehnt Diesel-Fahrverbote grundsätzlich ab: "Wir werden von Seiten der Stadt keine Diesel-Fahrverbote vorschlagen. Es kann nicht sein, dass nun die Kommunen den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Vielmehr sind die Autohersteller in der klaren Pflicht, Fahrzeuge mit möglichst geringem Schadstoffausstoß anzubieten und für die Nachrüstung der zugelassenen Fahrzeuge zu sorgen".

Der für Umwelt und Mobilität zuständige Beigeordnete Dr. Gregor Bonin vertritt die Meinung, dass sich mit einem Dieselfahrverbot das Problem nicht wirklich lösen lässt. "Es wird wichtig sein, bessere Maßnahmen zu entwickeln, um Fortschritte bei der Luftreinhaltung zu erzielen."

Die zulässige Anzahl an Überschreitungstagen (35) für Feinstaub werde bereits seit dem Jahr 2011 an den Messpunkten im Stadtgebiet nicht mehr erreicht. Für Stickstoffdioxid (NO2) sei die Situation so, dass der zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m3 nur am Standort Aachener Straße noch überschritten werde. Das an der Aachener Straße/Bahnstraße (A 61 Holt bis Monschauer Straße) aus Gründen der Luftreinhaltung bereits bestehende Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 Tonnen werde nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf ab Sommer diesen Jahres durch eine Verkehrsüberwachungsanlage ("LKW-Blitzer") ständig überwacht.

Die IHK Mittlerer Niederrhein rechnet ebenfalls nicht mit kurzfristigen Fahrverboten in Mönchengladbach. "Das Urteil verdeutlicht, dass Diesel-Fahrverbote nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht kommen dürfen", sagt Jürgen Steinmetz, IHK-Hauptgeschäftsführer. "Für den Fall, dass Fahrverbote unumgänglich seien, räumen die Richter dem Wirtschaftsverkehr ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen ein, um gerade viele kleinere und mittelständische Unternehmen nicht in ihrer Existenz zu bedrohen."

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In ihrer jüngsten Sitzung hatte die Vollversammlung der IHK ein "Positionspapier zu einer Verschärfung des Luftreinhalteplans in Mönchengladbach" verabschiedet. Demnach sollten vor möglichen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden. "Naheliegend sind die Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge, Verbesserung und Modernisierung des ÖPNV, der Verkehrslenkung sowie des Rad- und Fußverkehrs", heißt es in dem Papier. "Die Gesundheit der Bürger gilt es zu schützen", betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. In Mönchengladbach seien die Grenzwertüberschreitungen moderat, daher bestünden gute Chancen, die geforderten Werte ohne Fahrverbote zu erzielen.

Felix Heinrichs, Fraktionsvorsitzender der SPD, fordert, bei Lösungsansätzen über die Stadtgrenze hinaus zu denken. "Die Verlängerung der S8 mindestens bis Rheydt, eine schnellere Bahnverbindung Richtung Köln und eine bessere Verknüpfung zwischen Rad, Bus und Bahn sind essentiell, wenn wir den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel stärken wollen."

Die Elektromobilität sei noch nicht soweit, dass sie den massenhaften Wegfall von Diesel-Fahrzeugen auffangen könnte. "Sollten wieder mehr Benziner auf der Straße unterwegs sein, kommt ein Feinstaubproblem auf uns zu. Wir müssen die in die Pflicht nehmen, die durch ihre Tricksereien den ganzen Skandal erst ausgelöst haben", so Heinrichs.

(Report Anzeigenblatt)