Jede zweite Anlage Schrott

Jede zweite Anlage Schrott

Seit dem 1. August vergangenen Jahres gibt es klare Regeln für Besitzer von Ölheizungen. So sind sie verpflichtet, regelmäßig ihre Tankanlage überprüfen zu lassen. Teuer wird's, wenn durch technische Fehler Öl ins Trinkwasser gelangt.

Extra-Tipp sprach mit Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik.

Ein Tropfen Heizöl kann 10 000 Liter Trinkwasser verseuchen. Seit dem 1. August gibt es deshalb das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AWSV). "Im Verbreitungsgebiet des Extra-Tipp gibt es nur rund 160 000 Haushalte mit Gasheizung. "Entsprechend hoch muss der Anteil derer sein, die mit anderen Systemen heizen, zum Beispiel mit Ölheizung", weiß Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik und regelmäßig für ZDF, RTL und den Extra-Tipp im Einsatz. Bundesweit liege der Marktanteil bei 26,5 Prozent.

Wer also eine solche Ölheizung betreibt, ist nach besagten Gesetzen neuerdings verpflichtet, alle fünf Jahre — im Wasserschutzgebiet alle 2,5 Jahre — seine Heizungsanlage von einem zertifizierten Fachbetrieb inspizieren zu lassen. "Der Verbraucher haftet dafür, dass seine Anlage technisch einwandfrei ist", so Poullie. Sollte durch technische Unzulänglichkeiten Öl ins Grundwasser gelangen, könnten dem Verursacher somit erhebliche Kosten entstehen. "Das bezahlt die Haftpflicht nicht. Wer keine Extra-Versicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen", warnt Poullie.

Ein Beispiel für technische Mängel an der Heizanlage kann eine defekte Überfüllsicherung sein. Sie verhindert, dass bei der Befüllung das Öl weiter läuft, obwohl der Tank schon voll ist. "Kaum einer weiß, dass Heizöl auch alt werden kann", sagt Detlef Poullie und durch dieses alte Öl könnten Verpilzungen an der Überfüllsicherung entstehen. Ergebnis: sie funktioniert nicht mehr, das Öl läuft über und muss von einer Entsorgungsfirma beseitigt werden. Ein teurer Spaß. Übrigens ist der Tankwagenfahrer verpflichtet, die Belieferung abzulehnen, wenn eine ordnungsgemäße Befüllung nicht sichergestellt ist.

Die Kontrolle der Ölheizanlage sei Pflicht so wie der TÜV beim Auto, sagt Detlef Poullie. Wer sich drücke, mache sich strafbar. Er schätzt, dass rund jede zweite Ölheizungsanlage technisch gesehen "Schrott" ist.

(Report Anzeigenblatt)